Feuerbestattung
Die Feuerbestattung nimmt in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung zu.
Der Verstorbene wird in einen Holzsarg eingebettet und anschließend in ein Krematorium überführt.
Vor der Einäscherung wird eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau durch einen
Amtsarzt vorgenommen.
Frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt kann der Leichnam dann eingeäschert werden.
(Gesetzliche Frist)
Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird dann auf dem Friedhof oder im Ruheforst / Friedwald beigesetzt, kann aber auch auf See oder bestimmten Streufeldern verstreut werden.